Direkt zum Inhalt

Erbschaft


Sie teilen wie wir von TARGET die gemeinsame Vision einer lebenswerten Zukunft auf unserem Planeten – auch für die kommenden Generationen? Sie glauben wie wir daran, dass jeder Einzelne von uns etwas bewegen kann? Dann gibt es gute Gründe, den eigenen Nachlass sorgfältig zu planen. Schon zu Lebzeiten können Sie festlegen, dass das, was Ihnen jetzt wichtig ist, auch weiterhin bestehen kann.

Indem Sie TARGET in Ihrem Testament berücksichtigen, stellen Sie mit uns die Weichen für eine glücklichere Zukunft der Menschen in unseren Projekten. Sie stehen mit uns an der Seite der Mädchen und Frauen Afrikas, setzen sich durch Ihre Unterstützung für den Erhalt des Amazonasregenwaldes ein und fördern glückliche Geburten in unserer Geburtshilfeklinik in Äthiopien. Wir kämpfen für die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen in Afrika und die Gesundheit der Waiãpi im brasilianischen Amazonas-Regenwald. Sie können unsere Arbeit stärken, indem Sie uns in Ihrem Testament bedenken – und damit die Weichen für eine glücklichere Zukunft der Menschen in unseren Projekten stellen. 
 

Gut zu wissen:

Wenn eine gemeinnützige Organisation wie TARGET erbt oder ein Vermächtnis erhält, fallen keine Steuern an – Ihr Vermächtnis kommt unserer Arbeit in vollem Umfang zugute. Möchten Sie TARGET in Ihrem Testament bedenken, bietet sich ein Vermächtnis an: Bei dieser besonderen Zuwendungsform erhält TARGET als Vermächtnisnehmer eine von Ihnen festgelegte Geldsumme, einen bestimmten Prozentsatz oder einen Gegenstand aus der Erbmasse.
 

Grundlegende Informationen zum Testament



Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie selbst entscheiden, wem Ihr Nachlass einmal zugute kommt. Wer nicht vorsorgt, überlässt dem Gesetz seine Vermögensverteilung. Aus Unwissenheit machen viele von der Möglichkeit des Testaments keinen Gebrauch, sodass im Todesfall die gesetzliche Erbfolge eintritt. Diese sieht als Erben den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie die eigenen Nachkommen vor. Sind Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder nicht mehr am Leben, rücken Erben zweiter Ordnung nach. Sind weder Verwandte noch Ehe- oder Lebenspartner am Leben, fällt das Erbe automatisch an den Staat. Mit einem Testament möchten daher z.B. Kinderlose oft verhindern, dass Unbekannte, entfernte Verwandte oder der Staat ihr Vermögen erhält.

 

Als Erben können Sie im Testament grundsätzlich Jeden einsetzen. Eingeschränkt sind Sie lediglich durch den sogenannten Pflichtteil (= die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs), der den gesetzlichen Erben ausgezahlt werden muss. Ein Testament können Sie jederzeit ohne Begründung ändern. Mit einem eindeutigen, rechtlich einwandfreien Testament sorgen Sie für Klarheit auch nach dem Tod. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: 

 

  • ein handschriftliches Testament: Sie schreiben den gesamten Text per Hand, unterschreiben mit Ort und Datum und hinterlegen das Testament möglichst beim Nachlassgericht Ihres Amtsgerichts, damit es nicht verloren gehen oder entwendet werden kann. Vorteil: Es entstehen zunächst keine Kosten, außer für die Hinterlegung beim Amtsgericht (z.B. 33 EUR Gebühr für ein Vermögen von 50.000 EUR). Nachteil: Hat das Testament formale oder inhaltliche Mängel, ist es anfechtbar. Die Erben brauchen meist einen teuren Erbschein für Banken und Ämter.
  • ein notarielles Testament (bzw. der notarielle Erbvertrag): Ihr Notar fertigt und beurkundet Ihr Testament und hinterlegt es beim Amtsgericht. (Einen notariellen Erbvertrag lassen Sie in besonderen Fällen aufsetzen, z.B. wenn Ihr Kind Ihre Firma weiterführen will.) Vorteil: Das Testament ist juristisch abgesichert, ein teurer Erbschein ist meist nicht erforderlich. Nachteil: Kosten für die Beglaubigung durch den Notar (bei einem Vermögen von 50.000 EUR ca. 132 EUR). Ziehen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu, können zusätzliche Kosten entstehen.


Wir beraten Sie gern!



Bei Fragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite:
Tel: 040 288 633 20 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Bitte beachten Sie: Mit diesen Hinweisen möchten wir Ihnen erste Informationen geben (ohne Gewähr) – diese können jedoch keine fachliche Beratung ersetzen, die für weitergehende Fragen notwendig sein könnte. Möchten Sie sich im Internet weiter zum Thema Nachlass informieren oder nach Experten suchen, möchten wir Ihnen folgende Quellen nennen:


Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE): www.erbfall.de
Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.: www.dvev.de 
Bundesnotarkammer: www.bnotk.de
Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de


Daneben bietet Das Bundesministerium der Justiz die Broschüre „Erben und Vererben“ kostenlos zum Download an: www.bmj.bund.de.