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Spendenbescheinigung

An alle Spenderinnen und Spender versenden wir automatisch zu Beginn des Folgejahres die sog. Zuwendungsbestätigung für sämtliche im Vorjahr getätigten Spenden. Sollten Sie unterjährig eine Einzelbestätigung für eine Spende benötigen, können Sie diese direkt über unser Kontaktformular anfordern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Einzelbestätigungen vorrangig per E-Mail versenden, um die anfallenden Portokosten einzusparen. Sofern Sie keine E-Mail Adresse haben, senden wir Ihnen die Einzelbescheinigung selbstverständlich gern per Post zu.

In Ausnahme- und Sonderfällen versenden wir die Spendenbescheinigung auch unmittelbar nach der Verbuchung.

 

Häufige Fragen

1. Kann ich meine Spenden auch ohne Spendenbescheinigung gegenüber dem Finanzamt geltend machen?


Bei Spenden bis zu 300 € (Betrag gilt pro Einzelspende, nicht pro Jahr) genügt es, dem Finanzamt den Überweisungs-/Einzahlungsbeleg zusammen mit dem sogenannten vereinfachten Spendennachweis vorzulegen.

Hinweis: Der vereinfachte Spendennachweis steht Ihnen auf unserer Webseite unter Downloads zum Ausdrucken bereit.

Darum möchten wir die Entscheidung — Spendenbescheinigung ja/nein — an Sie übertragen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie künftig auf die postalische Zusendung verzichten und Ihre eigenen Unterlagen beim Finanzamt einreichen wollen. Es ist jederzeit möglich, Ihre Entscheidung zu ändern. Eine kurze Information an uns über das Kontaktformular genügt. Je weniger Kosten für Porto, Material und Arbeitszeit, desto mehr Geld für die Menschen in unseren Projekten.

 

2. Wann erhalte ich meine Spendenbescheinigung?

Die Spendenbescheinigungen werden voraussichtlich im Februar des Folgejahres versandt. Sollten Sie vorab Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Spendenservice unter der Telefonnummer 040 - 228 633 20 oder über unser Kontaktformular.

 

3. Ich habe meine Spendenbescheinigung aus dem letzten Jahr verloren. Kann ich erneut eine Spendenbescheinigung erhalten?

Ja, wir können Ihnen erneut eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Allerdings dürfen wir Zuwendungsbestätigungen nur einmal als Original ausstellen. Wir können Ihnen aber gern ein Duplikat zusenden, welches in der Regel auch vom Finanzamt anerkannt wird.

 

4. Ich habe keine Spendenbescheinigung erhalten. Was kann ich tun?

Sofern Sie keine Spendenbescheinigung erhalten haben, obwohl Sie an uns gespendet haben, können unterschiedliche Gründe vorliegen:

  • Sie haben das erste Mal an TARGET per Überweisung gespendet, aber uns keine Adresse im Verwendungszweck genannt. Uns liegen daher keine Kontaktdaten vor.
  • Sie sind umgezogen und haben uns Ihre aktuelle Adresse noch nicht mitgeteilt.
  • Sie haben uns bereits bestätigt, dass Sie keine Bescheinigung erhalten möchten.
  • Sie haben die Zusendung per E-Mail angefordert, aber Ihre E-Mail Adresse hat sich geändert.

Wir möchten Sie daher bitten, uns in den o. g. Fällen unter der Telefonnummer 040 228 633 20 anzurufen oder uns über das Kontaktformular zu kontaktieren, damit der Sachverhalt geklärt werden kann. 

 

5. Kann ich die Spendenbescheinigung auch per E-Mail erhalten?

Selbstverständlich! Für diese kostensparende Übermittlung möchten wir werben, denn so können die eingesparten Porto- und Materialkosten direkt in unsere Projekte fließen. Bitte senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular mit dem Betreff "Bitte Spendenbescheinigung per E-Mail" und geben Sie dort Ihre aktuellen Kontaktdaten (Name, Anschrift und Geburtsdatum) zum Datenabgleich an. 

 

6. Ich vermisse eine Spende auf der Zuwendungsbestätigung. Was kann ich tun?

Sofern Sie eine Spende vermissen, kontaktieren Sie uns. Gerne gehen wir der Angelegenheit auf den Grund und finden eine Lösung. Zunächst können möglicherweise folgende Gründe vorliegen:

  • Ihre Spende wurde bereits mit einer Einzelbescheinigung bestätigt. Bereits versendete Einzelbescheinigungen tauchen daher nicht mehr in der Jahresbescheinigung auf.
  • Sie haben die Spende zum Jahreswechsel getätigt und bei uns wurde die Spende erst im neuen Jahr verbucht. In diesem Fall ist es möglich, das Buchungsdatum zu ändern, wenn Sie uns nachweisen können (z.B. per Kontoauszug), dass Sie die Spende im Vorjahr geleistet haben.